Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Konferenzraums „Sweetspot“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen des Konferenzraums „Sweetspot“ durch die dreizunull GmbH am Standort 7. OG, Haßstraße 13/15, 24103 Kiel.
Eine Buchung erfolgt schriftlich, zum Beispiel per E-Mail.
Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die dreizunull GmbH zustande.
Die Buchungsbestätigung enthält Mietdatum, Mietdauer, Vergütung sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen.
Buchungen sind in Zeitpaketen von 2, 4 oder 8 Stunden möglich.
Die Mietzeit umfasst Aufbau, Nutzung und Abbau.
Ein vorzeitiges Verlassen des Raumes führt nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Erstkunden oder größeren Buchungen eine Vorauszahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen.
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten folgende Stornobedingungen bezogen auf den Beginn der gebuchten Mietzeit:
mehr als 48 Stunden vorher: kostenfrei
24 bis 48 Stunden vorher: 50 % der vereinbarten Vergütung
weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Vermieter.
Der Raum darf ausschließlich für Meetings, Besprechungen, Seminare oder Workshops genutzt werden.
Die maximale Personenzahl beträgt 16 Personen; eine Überschreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Eine Nutzung zu lärmintensiven, sicherheitsrelevanten oder gesetzeswidrigen Zwecken ist untersagt.
Der Zugang erfolgt nach individueller Absprache, zum Beispiel durch Schlüsselübergabe im Gebäude.
Der Mieter ist verpflichtet, überlassene Schlüssel oder Zugangsmittel sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels trägt der Mieter die Kosten für erforderliche Ersatzbeschaffung und gegebenenfalls den Austausch der Schließanlage.
Eine Nutzung über die vereinbarte Mietzeit hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, sofern dies terminlich möglich ist.
Für jede angefangene weitere Stunde kann der Vermieter das aktuell gültige Stundenhonorar in Rechnung stellen.
Der Mieter hat den Raum, das Mobiliar und die Ausstattung pfleglich zu behandeln.
Der Raum ist in ordentlichem Zustand, aufgeräumt, grob gereinigt und mit entsorgtem Müll zu hinterlassen.
Besondere Verunreinigungen oder Schäden können dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, Teilnehmern oder sonstigen Dritten verursachten Schäden an Räumen, Mobiliar, Ausstattung und Gebäudeteilen.
Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden und keine Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung; eine Versicherung obliegt dem Mieter.
Der Vermieter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Weisungen zur Einhaltung der Hausordnung zu erteilen.
Die jeweils gültige Hausordnung „Sweetspot“ ist Bestandteil des Mietvertrags und vom Mieter sowie dessen Teilnehmern zu beachten.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann der Vermieter die Veranstaltung abbrechen und den Mieter sowie Teilnehmer des Hauses verweisen; ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den einschlägigen Datenschutzgesetzen.
Informationen zur Datenverarbeitung stellt der Vermieter in einer separaten Datenschutzerklärung zur Verfügung.
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.